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Häufige Fragen beim Kauf eines Reimport-Fahrzeuges

  • Was ist eigentlich Reimport?
    Als Reimport bezeichnet man Fahrzeuge, die zunächst von Deutschland aus ins Ausland exportiert wurden und die dann wieder zurück nach Deutschland importiert werden. Fahrzeuge die im Ausland produziert werden und dann nach Deutschland exportiert werden sind generell Importfahrzeuge!
  • Sind Import/Reimport-Fahrzeuge von schlechterer Qualität?
    Nein. Aus Kostengründen sind die meisten Hersteller dazu übergegangen, in einem Werk einen bestimmten Fahrzeugtyp für ganz Europa zu produzieren. Der Touareg aus einem anderen EU-Land ist deshalb ein ganz normales Importfahrzeug!
  • Woher kommt die Preisdifferenz?
    Die Hauptursache liegt in den Nettopreisen der Fahrzeuge innerhalb der EU Beispiel Niederlande: In den Niederlanden muss jeder Kunde beim Autokauf - zusätzlich zur Mehrwertsteuer eine Luxussteuer zahlen. Da die Fahrzeughersteller trotz dieser Steuerbelastung die Fahrzeuge zu einigermaßen erschwinglichen Preisen anbieten möchten, ist der Netto-Werksabgabepreis deutlich niedriger als in Deutschland.
  • Sind die Reimporte aus dem Ausland wirklich so viel billiger?
    Wir können Ihnen Preisvorteile von bis zu 35% bieten. Wir verkaufen Ihnen natürlich vor allem EU-Fahrzeuge, bei denen Sie wirklich sparen können. Dies sind meist Sondermodelle, die eine gute Ausstattung für wenig Geld bieten. Vergleichen Sie einfach mit den Preisen beim Vertragshändler!
  • Verfügen Reimport-Fahrzeuge über die gleiche Grundausstattung?
    Die Ausstattung ist mit der in Deutschland vergleichbar. In vielen Fällen ist sie sogar deutlich besser. Unser Fahrzeugkonfigurator stellt Ihnen die detaillierte Ausstattung der deutschen und ausländischen Ausstattung gegenüber. Also mehr Auto für weniger Geld.
  • Wie erfolgt die Lieferung/Zustellung des Fahrzeuges und welche Kosten fallen dafür an?
    Auch hier sparen Sie bei uns die herstellerüblichen Überführungskosten von 400 - 800 € ein. Wir können ihnen Ihr Fahrzeug dann kostengünstig anliefern oder Sie holen Ihr Fahrzeug einfach bei uns ab.
  • Hat mein Fahrzeug die Werksgarantie des Herstellers?
    Alle Wagen haben die normale Herstellergarantie, können also in ganz Europa zu den jeweiligen Vertragswerkstätten unter den üblichen Bedingungen zu Garantieleistungen und Inspektionen gebracht werden.
  • Wie funktioniert die Kaufabwicklung?
    Bei Lagerfahrzeugen:
    Nach der Auswahl eines Fahrzeuges unterzeichnen Sie einen Kaufvertrag nach deutschem Recht. Wir stellen Ihnen eine Rechnung in der Anzahlung, Übergabe und Zahlungsmodalitäten, mit Absprache unseres Verkaufsteams individuell formuliert werden.
    Bei Bestellfahrzeugen und kurzfristig lieferbaren Fahrzeugen:'
    Beim Kauf von Bestellfahrzeugen unterschreiben Sie bei uns eine verbindliche Bestellung. Das Fahrzeug wird dann an uns geliefert und an Sie übergeben. Sie bekommen von uns eine Rechnung mit dem zu zahlenden Betrag.
  • Kann ich ein EU Fahrzeug leasen oder finanzieren?
    Wir bieten Ihnen die Möglichkeit ein Fahrzeug zu finanzieren oder zu leasen. Selbstverständlich ist dies auch ohne Anzahlung möglich, ob privat oder gewerblich. Nennen Sie uns Ihre Wünsche und wir erarbeiten mit unserer Partnerbank gerne ein unverbindliches Finanzierungs- oder Leasingangebot für Sie!
  • Erfüllt das Importauto die strengen deutschen Abgasnormen?
    Importfahrzeuge sind in diesem Punkt baugleich und damit genauso sauber wie die deutschen Modelle. Alle unsere Neuwagen erfüllen die neueste Euro-Verbrauchsform. Damit erhalten auch alle unsere Fahrzeug die grüne Feinstaubplakette.

Autohaus Scholtes GmbH Mehring

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* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.